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    | Freitag, 18.11.2022

Fördertipp zum Kaffee: Nds. Förderprogramm Wohnen und Pflege im Alter

Wohnen und Pflege im Alter ist ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen. Ziel der Förderung ist die Umsetzung regional modellhafter Projekte, die – insbesondere auch im ländlichen Raum – ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch im hohen Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl Zuwendungen für investive wie auch für nicht investive Vorhaben, die zur Umsetzung des Förderziels beitragen. Dazu gehören:

  • investive Maßnahmen im Rahmen von Neu- und Umbauten einschließlich technischer Ausstattung zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften, sowie eines alters- und pflegegerechten Wohnumfelds.
  • nicht investive Maßnahmen zum Aufbau verbindlicher Nachbarschaftsinitiativen zur Unterstützung Pflegebedürftiger, ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften, quartiersbezogener Unterstützungsnetze (Quartiersmanagement), pflegerischer Infrastrukturen, auch in technisch unterstützender Form und damit verbundener interdisziplinärer Kompetenzteams im Quartier zur Förderung des selbstständigen Wohnens im Alter und bei Pflege.

Das zuständige Fachministerium kann vor dem jeweiligen Antragsstichtag Schwerpunkte zur Förderung festlegen.

Die Zuwendung wird bis zur Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe von 100.000 EUR, als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Wer wird gefördert?

Mögliche Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen.

Wie verläuft die Antragstellung?

Der Antragsvordruck ist auf der Website des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“ zu finden. Die Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS). Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde schriftlich bis zum 1. August des Jahres einzureichen, das dem Zuwendungsbeginn vorausgeht.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden Vorhaben, die in Niedersachsen durchgeführt werden und insbesondere im ländlichen Raum ein weitgehend selbstständiges Leben älterer Menschen im häuslichen Umfeld ermöglichen. Außerdem ist die Modellhaftigkeit des Vorhabens zu begründen und eine Stellungnahme der Standortkommune vorzulegen, die auch Aussagen zur Modellhaftigkeit beinhalten muss.

Weitere Infos

Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter".

Den Fördertipp gibt es auch als PDF zum Download.

Auf einem Blick

Weitere Informationen

Kontakt

  • Ansprechpartnerin Hufeisen-Region:
    Vera Placke

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