Mit dem Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement. Besonders ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen dabei im Fokus der Förderung.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Ausgaben, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Dazu zählen unter anderem Sachausgaben (z.B. Anschaffungen, Veranstaltungskosten, Reisekosten, kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt) sowie Honorarkosten (z.B. für Moderationen, Beratungen), die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind. Kosten für festangestelltes Personal sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
Gefördert werden Projekte mit einer Förderung von maximal 2.500 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 %.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Wie verläuft die Antragstellung?
Die Antragstellung ist fortlaufend und ausschließlich digital über die Website der DSEE möglich. Nach einer Registrierung im Antragssystem wird der Antragstellende automatisch durch die Schritte der Antragstellung geführt. Anschließend muss der Antrag in einer automatisch generierten Kurzform ausgedruckt, rechtsgültig unterzeichnet und dann per Post an die DSEE gesendet werden. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit einem automatisch generierten Förderkennzeichen. Im Falle einer Förderzusage erfolgt in der Regel spätestens sechs Wochen nach Antragsfrist eine Rückmeldung von der DSEE.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderberechtigt sind Organisationen aus strukturschwachen und ländlichen Räumen und andere Organisationen, deren geförderte Maßnahmen vor allem den bürgerschaftlich Engagierten und Ehrenamtlichen in strukturschwachen und ländlichen Räumen zugutekommen. Die Zuwendungsempfänger:innen müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 % aufbringen, Bemessungsgrundlage sind hier die förderfähigen Kosten des beantragten Projekts. Es gilt das Verbot der Doppelförderung.
Weitere Infos
Diese und weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/.
Den Fördertipp gibt es auch als PDF zum Download.