Ziel der Sonderförderung ist es, Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen mussten, ein sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird im Rahmen einer Projektförderung innerhalb von Deutschland mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten:
Wer wird gefördert?
Gefördert werden gemeinnützige juristische Personen wie beispielsweise Vereine, Stiftungen, GmbH und Kirchengemeinden mit Sitz in Deutschland. Neben dem geschäftsführenden Organ muss der Projektpartner ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan haben (z.B. Vorstand und Mitgliederversammlung).
Wie verläuft die Antragstellung?
Anträge können ausschließlich online über das digitale Antragsystem der Aktion Mensch (DIAS) gestellt werden. Für die Antragstellung ist die kostenlose Registrierung in DIAS erforderlich. Dort kann im Anschluss der Status des Antrags verfolgt werden.
Anträge können bis 31.12.2022 gestellt werden. Die Projekte sollen spätestens drei Monate nach Bewilligung starten.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Gemeinnützigkeit der juristischen Person ist durch die Vorlage eines entsprechenden Bescheids der Finanzbehörde über die Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz nachzuweisen.
Weitere Infos
Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen.
Gerne unterstützt das Regionalmanagement bei der Antragstellung oder der Suche nach weiteren Fördermittelgebern für Ihr Projekt.
Den Fördertipp gibt es auch als PDF zum Download.
Informieren Sie sich über unsere Hufeisen-Projekte. Weitere Projektbeispiele in Niedersachsen finden Sie hier:
Regionalmanagerin
Vera Placke
Rathaus Wallenhorst
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
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Tel. 05407 888 816
Mitarbeiterin der pro-t-in GmbH